Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Comfortlane Limousinenservice

§ 1: Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für sämtliche von Comfortlane Limousinenservice,
Ihr Chauffeur, (im Folgenden: „Comfortlane Limousinenservice“) erbrachten Leistungen sowie
für alle zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen Comfortlane Limousinenservice und dessen
Kunden (im Folgenden: „Auftraggeber“), sofern im Einzelfall nicht etwas anderes schriftlich
vereinbart ist. Abweichungen von diesen AGB gelten nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung durch Comfortlane Limousinenservice. Insbesondere gehen diese AGB auch vor,
wenn sie in Widerspruch mit Bedingungen des Auftraggebers stehen.

§ 2: Vertragsschluss
Die Angebote von Comfortlane Limousinenservice sind vorbehaltlich abweichender
Vereinbarungen unverbindlich. Dies gilt insbesondere auch bei Buchungen über die Website.
Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Comfortlane
Limousinenservice oder durch die tatsächliche Erbringung der beauftragten Leistung
zustande. Der Auftragnehmer kann sein Angebot schriftlich oder fernmündlich abgeben.
Diese Bestimmungen gelten in gleicher Weise für Ergänzungen und Abänderungen eines
zuvor erteilten Auftrags.

§ 3: Pflichten des Auftragnehmers
Die Leistung umfasst die Durchführung der Beförderung in einem bereitgestellten Fahrzeug
inklusive Chauffeur in dem aus der schriftlichen Bestätigung (§ 2 Satz 2) hervorgehenden Rahmen.

Beförderung
Comfortlane Limousinenservice befördert eine oder mehrere Personen zu den vertraglich
vereinbarten Konditionen. In der Beförderungsleistung enthalten ist die Mitnahme von
Gepäck in normalem Umfang, soweit eine verkehrssichere Verstauung gewährleistet ist. Die
Mitnahme von Haustieren sowie von besonders sperrigem Gepäck bedarf der vorherigen
Absprache. Die Beaufsichtigung von Kindern oder Gepäck während Wartezeiten ist
grundsätzlich nicht Teil der Beförderungsleistung von Comfortlane Limousinenservice.

Streckenpaket
Bei Buchung eines Streckenpakets beginnt die Buchung am Ort des vereinbarten Treffpunkts
und endet nach der Beförderung durch Comfortlane Limousinenservice am vereinbarten
Zielort.

Stundenpaket
Bei Buchung eines Stundenpakets beginnt die Buchung zu der vereinbarten Uhrzeit und
endet mit der Rückkehr des Chauffeurs auf dem Betriebsgelände von Comfortlane
Limousinenservice. Die Stundenpreise gelten je angefangener Stunde und umfassen auch
sämtliche Wartezeiten. Nach Verbrauch der vereinbarten Inklusivkilometer wird die Fahrt
zusätzlicher Kilometer gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Comfortlane
Limousinenservice abgerechnet.

Fahrzeug
Comfortlane Limousinenservice verpflichtet sich, den Kunden in einem verkehrssicheren und
ordnungsgemäß gewarteten Fahrzeug der gebuchten Klasse zu befördern. Das Fahrzeug ist
gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung folgendermaßen
versichert: Bei Sach- und Vermögensschäden pauschal 100 Millionen Euro. Bei
Personenschäden haftet die Versicherung bis zu 8 Millionen Euro je geschädigter Person.

Chauffeur
Die bei den Aufträgen von Comfortlane Limousinenservice eingesetzten Chauffeure sind alle im
Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines.

§ 4: Pflichten des Auftraggebers/Kunden
Der Chauffeur ist für die sichere Beförderung des Auftraggebers sowie für die Einhaltung
sämtlicher (straßenverkehrs-)rechtlicher Vorgaben durch alle Insassen verantwortlich.
Während der Dauer der Beförderung sind der Auftraggeber und die übrigen Insassen zur
Befolgung der Anweisungen des Chauffeurs verpflichtet. Kommen sie diesen Anweisungen
nicht nach, so ist der Chauffeur berechtigt, diese Person von der Beförderung
auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn andernfalls die Sicherheit für etwaige
Mitfahrer, den Chauffeur oder anderer Teilnehmer des Straßenverkehrs nicht mehr
gewährleistet werden kann. Der Vergütungsanspruch von Comfortlane Limousinenservice
bleibt in diesem Fall in voller Höhe bestehen.Die Auftraggeber gehen sorgsam mit dem von Comfortlane Limousinenservice bereitgestellten Fahrzeug um. Schäden am oder im Fahrzeug, die auf einen nicht vertragsgemäßen Umgang
zurückzuführen sind, kann Comfortlane Limousinenservice vom Auftraggeber ersetzt verlangen.
Dies gilt ebenso für die notwendigen Reinigungskosten infolge einer übermäßigen
Verschmutzung des Fahrzeuginnenraums.

§ 5: Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Nicht enthalten sind eventuell
anfallende Nebenkosten (z. B. Mautgebühren) und Mehrkosten infolge von seitens des
Auftraggebers gewünschter Leistungsänderungen. Comfortlane Limousinenservice darf ab
einem Auftragswert von 100,00 € einen Vorschuss in Höhe von 50 % verlangen. In Rechnung
gestellte Beträge sind innerhalb der auf den Rechnungen angegebenen Fristen fällig.
Entscheidend ist insoweit der Eingang des Geldes bei Comfortlane Limousinenservice . Die
Begleichung der Rechnung kann per Barzahlung, Banküberweisung oder Kreditkarte
erfolgen.

§ 6: Stornierung und Nichtantritt beauftragter Beförderungen
Storniert der Auftraggeber eine beauftragte Beförderung oder erscheint er ohne vorherige
Ankündigung nicht am vereinbarten Treffpunkt, gelten folgende Stornogebühren:
– Stornierung bis zu 14 Tage vor Fahrtantritt: 0 % der vereinbarten Vergütung
– Stornierung bis zu 7 Tage vor Fahrtantritt: 25 % der vereinbarten Vergütung

– Stornierung bis zu 48 Stunden vor Fahrtantritt: 50 % der vereinbarten Vergütung
– Stornierung bis zu 24 Stunden vor Fahrtantritt: 75 % der vereinbarten Vergütung
– Stornierung ab 24 Stunden vor Fahrtantritt: 100 % der vereinbarten Vergütung
Die Möglichkeit der Auftraggeber zum Nachweis, dass Comfortlane Limousinenservice kein bzw.
ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt hiervon berührt. Die Stornierung bedarf der
Schriftform.

§ 7: Rücktritt vom Vertrag durch Comfortlane Limousinenservice
Comfortlane Limousinenservice kann bei Vorliegen wichtiger Gründe vom Vertrag zurücktreten.
Wichtige Gründe sind unter anderem (nicht abschließend): Unvorhersehbare technische
Pannen am Fahrzeug, gesetzliche Auflagen (z. B. Smog), höhere Gewalt, witterungsbedingter
Notstand (z.B. Nebel, Eisglätte), Unpassierbarkeit der Straßen (z. B. Folgen von Unwettern,
Demonstrationen, Straßensperrungen). Ein Anspruch des Auftraggebers auf Erfüllung des
Vertrags ist in diesem Fall ausgeschlossen. Erfolgt der Rücktritt während des Auftrages,
berechnet Comfortlane Limousinenservice nur anteilige Kosten. Etwaig geleistete Vorschüsse
werden dem Auftraggeber unverzüglich von Comfortlane Limousinenservice erstattet. Eine
Haftung von Comfortlane Limousinenservice für Schäden des Auftraggebers, die diesem infolge
des Rücktritts entstehen, ist ausgeschlossen.

§ 8: Haftung von Comfortlane Limousinenservice
Die Haftung von Comfortlane Limousinenservice ist grundsätzlich auf die Inanspruchnahme der
gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Für Personenschäden
haftet Comfortlane Limousinenservice nach den gesetzlichen Bestimmungen; diese sind durch
die KFZ-Haftpflichtversicherung bis zu einer Höhe von 8 Millionen Euro je geschädigter
Person (§ 3 Nr.2) versichert. Im Übrigen ist eine Haftung von Comfortlane Limousinenservice
ausgeschlossen, soweit dem Schaden des Auftraggebers keine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung zugrunde liegt.

§ 9: Mängelrüge
Mängel an der Beförderungsleistung müssen Comfortlane Limousinenservice unverzüglich nach
Kenntniserlangung/Entdeckung gemeldet werden. Unterbleibt eine unverzügliche Meldung,
gilt die Beförderungsleistung von Comfortlane Limousinenservice als ordnungsgemäß erbracht
und der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.

§ 10: Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Für Streitigkeiten aus den
Geschäftsbeziehungen zwischen Comfortlane Limousinenservice und den Auftraggebern sowie
sonstigen Dritten gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit
der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt gleichermaßen, wenn der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU hat.

Düsseldorf, 10. Dezember 2018